„Nun ist die verpflichtende Herkunftskennzeichnung im Endspurt.“, freut sich Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser: „Ab 2023 muss endlich draufstehen, woher die Grundzutaten Milch, Fleisch und Eier in verarbeiteten Lebensmitteln und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung kommen. Das ist ein entscheidender Schritt, um regionale Wertschöpfung im Sinne der Bäuerinnen und Bauern zu stärken und Transparenz am Teller zu schaffen.“

Konsumenten wollen wissen, wo die Lebensmittel herkommen. Die beiden dazu notwendigen Verordnungen werden am kommenden Mittwoch, 3. Mai 2022 in Begutachtung geschickt. „Diese muss die Europäische Kommission nun rasch notifizieren, dann kann die verpflichtende Herkunftskennzeichnung ab 2023 in Kraft treten. Jetzt ist Brüssel am Zug, unseren österreichischen Vorstoß zu genehmigen“, so Strasser.

Die transparente Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln ist eine zentrale Forderung des Bauernbundes. „Beharrlichkeit zahlt sich aus!“, unterstreicht der Bauernbund-Präsident und weiter: „Seit vielen Jahren kämpft der Bauernbund für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung – in allen Bereichen. Und das wird sich auch weiterhin nicht ändern.“

Bei Lebensmitteln und Speisen soll in Zukunft klar erkennbar sein, ob die Primärzutaten aus Österreich, Europa oder Nicht-Europa stammen. 

Künftig sind die Primärzutaten Fleisch, Milch und Ei zu kennzeichnen.

  • Fleisch: Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine oder Geflügel
  • Milch: zusätzlich Butter, Sauerrahm, Topfen, Naturjoghurt, Schlagobers und Frischkäse
  • Ei: zusätzlich Flüssigei, -eigelb, -eiweiß oder Trockenei

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Quelle: Bauernbund / Foto: © Pixabay

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