Energiesouveränität und Versorgungssicherheit gehen Hand in Hand, so der Österreichische Bauernbund. Foto: © Lena Balk on Unsplash

Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform wurde eine zusätzliche Förderschiene für die Land- und Forstwirtschaft vereinbart: Der energieautarke Bauernhof. Heute wurden erste Details dazu von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig gemeinsam mit Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und dem Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds Bernd Vogl präsentiert. „Sichere und unabhängige Energieversorgung hilft uns dabei, nicht nur in Krisenzeiten Stabilität zu gewährleisten. Funktionierende Produktionsketten in der Land- und Forstwirtschaft sind für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln essenziell. Für den Notfall braucht es zudem wirksame Systeme, um die Produktion aufrecht zu erhalten. Die Förderschiene ‚Energieautarke Bauernhöfe‘ schafft wichtige Anreize zum Ausbau erneuerbarer Energie aus regionalen und nachwachsenden Quellen. Energiesouveränität und Versorgungssicherheit gehen dabei Hand in Hand“, begrüßt Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser die heute verkündeten Maßnahmen.

Insgesamt stehen bis 2025 100 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung. Antragsstart ist der 15.02.2023. „Bis zu 1.000 Bauernhöfe jährlich können wir mit verschiedenen Fördermaßnahmen am Weg in die Energieunabhängigkeit unterstützen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat sich für praxistaugliche Lösungen eingesetzt, um den Ausbau erneuerbarer Energien auch auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nachhaltig voranzutreiben. Eine Steigerung der Eigenversorgung mit nachwachsenden Ressourcen und eine erhöhte Energieeffizienz stärken die heimische Lebensmittelproduktion und lassen uns auch in Krisenzeiten gut wirtschaften“, so Georg Strasser weiter.

Das Förderprogramm „Energieautarke Bauernhöfe“ ist modular in vier Stufen aufgeteilt. Förderungsfähig sind Einzelmaßnahmen, Gesamtenergiekonzepte und kombinierte Maßnahmen jeweils vor deren Umsetzung bzw. im Rahmen des Moduls „Notstrom“ der Umbau des Zählerkastens mit einem Pauschalbetrag nach Umsetzung der Maßnahme. Details zur Abwicklung des Förderprogrammes finden sich ab 15.02.2023 auf www.umweltfoerderung.at.

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Quelle: Bauernbund

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