ombudsteam_manuel1Wer ein Bauprojekt startet, ist für jede Information und Hilfestellung dankbar – vor, während und nach dem Bau. Deshalb gibt es die Ombudsstelle für Fertighäuser, eine unabhängige Informations- und Schlichtungseinrichtung des Österreichischen Fertighausverbandes. 

Bildtext v.l.: Filip Rosa, cand.jur. Recht, Astrid Murhammer, MA Leitung der Ombudsstelle, Mediation und DI Leopold Riegler, Technik. Foto: ÖFV

Auskünfte und Informationen sind eine wesentliche Aufgabe des Ombudsteams. Doch das Angebot geht weit darüber hinaus, denn wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren, wo Menschen kommunizieren, sind Fehleinschätzungen und Missverständnisse möglich. Auch in diesen Fällen hilft das Ombudsteam, eine Lösung zu finden – mit Fachwissen, Vermittlungsgesprächen und Mediation. Das Ombudsteam besteht aus einem Techniker, einem Berater für rechtliche Belange und einer Mediatorin. Diese Experten fungieren als Ansprechpartner für die Beratung von Bauinteressenten und Bauherrn und – wenn nötig – als unabhängige Schlichtungsstelle.

Allgemeine Informationen zu einem Mediationsverfahren sind auf den Internetseiten des Österreichischen Bundesverbandes für Mediation zu finden:

www.oebm.at

Logo-Fertighausverband-_-OEFVDie Ombudsstelle für Fertighäuser ist eine offiziell bei der Europäischen Kommission registrierte und vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz notifizierte Einrichtung. Geleitet wird sie von einer geprüften und beim Bundesministerium für Justiz eingetragenen Mediatorin, die dafür sorgt, dass eine konstruktive und ergebnisorientierte Kommunikation zwischen allen Beteiligten in Gang kommt. Für alle technischen Beurteilungen ist ein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Fertighausbau zuständig und für um die rechtlichen Angelegenheiten kümmert sich ein rechtskundiger Berater.

Oftmals sind die Anliegen der Konsumenten mit einer Auskunft oder einem Ratschlag zu erledigen. Ist eine Konfliktlösung erforderlich, stehen dem Ombudsteam verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Das Spektrum der möglichen Maßnahmen reicht von moderierten Vermittlungsgesprächen, eventuell unter Beiziehung von externen Beratern, über Methoden der Mediation bis zu einem Schlichtungsverfahren, das mit einem Schlichtungsspruch endet.

Die Erfolgsbilanz der Ombudsstelle zeigt, dass fast alle behandelten Fälle einvernehmlich gelöst werden können. Deshalb wird die Arbeit des Teams von Fertighausunternehmen und Kunden überaus geschätzt. Schließlich ist jeder erzielte Kompromiss besser als der oft teure und riskante Weg zu Gericht. Auch laufen die Schlichtungen deutlich schneller ab als Gerichtsverfahren.

www.fertighaus.org/index.php/ombudsstelle

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www.oepb.at/wohnen/oefv-fertigbaumarkt-2013-stabil.html

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