Die typischen Wagramer Weine sind nun herkunftsgeschützt. Foto: © ÖWM / WSNA

Eine umfassende Sammelverordnung zum Weingesetz bringt große Neuerungen: Der Wagram wird Österreichs 17. Gebiet mit DAC-Herkunftsschutz für seine gebietstypischen Weine. Sekt mit geschützter Ursprungsangabe („Sekt g.U.“) nennt sich fortan „Sekt Austria“. Und das Kremstal erhält neun gesetzlich definierte Ortsweinherkünfte.

WAGRAM DAC MIT DREI STUFEN GEBIETSWEIN, ORTSWEIN, RIEDENWEIN

Nach intensiven Überlegungen innerhalb des Gebiets legte der Wagram einen DAC-Verordnungsentwurf vor, der nun von der zuständigen Bundesministerin Elisabeth Köstinger unterschrieben wurde. Damit ist die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wagram DAC“ die bereits siebzehnte ihrer Art in Österreich.

Auch der Wagram entschied sich für die Unterteilung seiner DAC-Weine in die Stufen Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Auf der Ebene der Gebietsweine bleibt die traditionelle Rebsortenvielfalt erhalten, zulässig sind 13 weiße und auch rote Rebsorten. Ebenso sind Gemischter Satz und Cuvées möglich. Für die Ortsweine sieht die DAC-Verordnung 27 geschützte Ortsangaben vor. Die Anzahl der zugelassenen Rebsorten verdichtet sich auf sieben. Diese müssen reinsortig ausgebaut werden. Die Spitze der Herkunftspyramide bilden die Riedenweine, also Weine aus einzelnen, gesetzlich definierten Anbaulagen. Dafür erlaubt sind die weißen Wagram-Leitsorten Grüner und Roter Veltliner sowie Riesling.

Alle Weine müssen der Angabe „trocken“ entsprechen, die Weißweine dürfen keinen dominanten Holzton aufweisen. Gültig ist die Verordnung für Weine ab dem Jahrgang 2021.

„Die Winzer*innen am Wagram hatten keine leichte Nuss zu knacken – aber nach eingehenden Gesprächen und Überlegungen gliedert sich nun auch der Wagram in die DAC-Familie ein“, freut sich Chris Yorke, Geschäftsführer der ÖWM (Österreich Wein Marketing GmbH). „Gemeinsam werden wir nun den erfolgreichen Weg des Herkunftsmarketings gehen.“

AUS SEKT G.U. WIRD SEKT AUSTRIA

Im Zuge der Sammelverordnung wird auch eine bedeutende Neuerung für Österreichs Schaumweine verankert: Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung („Sekt g.U.“) darf fortan ausschließlich in Verbindung mit den Begriffen „Sekt Austria“„Sekt Austria Reserve“ oder „Sekt Austria Große Reserve“ in Verkehr gebracht werden. Damit soll die 100-prozentige österreichische Herkunft dieser Sekte (Trauben aus Österreich und ebenda versektet) noch klarer kommuniziert werden. Erkennbar ist Sekt Austria auch an der rotweißroten Banderole auf dem Flaschenkopf.

„Unsere Sekte haben höchste Qualität, auch international werden sie immer gefragter“, erklärt Yorke. „Mit der Bezeichnung ‚Sekt Austria‘ für jene Schaumweine, die zu 100 Prozent aus Österreich stammen, schaffen wir eine klare Positionierung und Profilierung dieser Spitzenweine in drei Stufen!“

Für Sekt Austria gelten strenge Bedingungen, die sich an jenen der weltbesten Schaumweine orientieren. So muss etwa Sekt Austria mindestens neun Monate auf der Hefe lagern, die Reserve mindestens 18 und die Große Reserve mindestens 36 Monate (bisher: 30). Handlese ist für Reserve und Große Reserve verpflichtend. Während die Trauben für Sekt Austria und Sekt Austria Reserve aus einem einzigen Bundesland stammen müssen, müssen sie für die Große Reserve in einer einzelnen Gemeinde geerntet werden; auch Rieden-Sekte sind auf dieser Stufe möglich.

KREMSTAL: NEUN GESETZLICH DEFINIERTE ORTSWEINHERKÜNFTE

Mit der Sammelverordnung erhält auch die DAC-Verordnung des Kremstals ein Update: Für die Stufe der Ortsweine wurden nun neun Herkünfte gesetzlich definiert, die auf dem Etikett angegeben werden dürfen: Krems, Stein, Rohrendorf, Gedersdorf, Stratzing, Senftenberg, Furth, Höbenbach sowie Krustetten.

WAS BEDEUTET DAC

Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Namen eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet geerntet wurden. Ein DAC-Wein darf nur aus den für diese DAC-Herkunft festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit 17 DAC-Weinherkünfte. Weine, die den DAC-Anforderungen nicht entsprechen, tragen den Namen des jeweiligen Bundeslandes und sind Teil der Weinvielfalt auf dieser Herkunftsebene.

Quelle und Foto + Grafiken: ÖWM

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www.oesterreichwein.at

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