Nahezu alle Wirtschaftsbereiche sind von der Corona-Pandemie betroffen. Die Versicherungsbranche ist besonders gefordert. Das Institut für Versicherungswirtschaft an der Johannes Kepler Universität Linz hat sich in seiner Herbstveranstaltung mit den Aus- und Wechselwirkungen der Pandemie auf die eigene Branche, aber auch mit den makroökonomischen Folgen beschäftigt. Hochkarätige Referenten diskutierten über die Grenzen der Versicherbarkeit solcher Risiken und mögliche Lösungen für die Zukunft.
„Der Grundgedanke einer Versicherung ist an seine Grenzen gestoßen“, hielt der Vorsitzende des Versicherungsinstituts, OÖ-Versicherung Generaldirektor Mag. Othmar Nagl, in seiner Begrüßung fest: „Anders als etwa bei Naturkatastrophen, bei dem zwar alle mit dem gleichen Risiko konfrontiert, aber nicht gleichzeitig betroffen sind, ist die Situation in einer Pandemie eine andere. Der Risikoausgleich über eine „klassische“ Versicherungslösung ist nicht möglich, weil die Pandemie auf die gesamte Solidargemeinschaft gleichzeitig einwirkt.“
Dieser Einschätzung schloss sich auch Tobias Sonndorfer, Executive Director beim Rückversicherer Munich Re, an: „Das Pandemierisiko sei in seiner Gesamtheit zu groß, um von der privaten Versicherungsbranche vollständig abgedeckt zu werden. Künftig werde es so genannte Pooling-Lösungen für den privaten Markt brauchen. Diese könnten etwa als Private Public Partnerships, gemeinsamen Lösungen von Versicherern mit der öffentlichen Hand, gestaltet werden.“
JUDr. Stanislava Saria, Leiterin der FMA-Abteilung für Querschnittsthemen, skizzierte die unmittelbaren Auswirkungen auf die gerade laufende Überarbeitung des EU- Versicherungsregelwerks Solvency II. Änderungen an den ursprünglich geplanten Eigenkapitalerfordernissen würden langfristig bis zu 30 Mrd. EUR an Kapital freisetzen. Dieses Geld solle vor allem als Beitrag der Versicherer zur Erholung Europas nach der Pandemie und zur Finanzierung des Green Deals eingesetzt werden.
Eine fundierte Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Covid-19 bot der Wiener Rechtsanwalt Dr. Peter Konwitschka: „Die höchstgerichtlichen Entscheidungen hätten ihrerseits die Grenzen der Deckungsbereiche bei Betriebsunterbrechungs- und Rechtsschutzversicherungen aufgrund des unmöglichen Risikoausgleichs bestätigt.“
Quelle: KEINE SORGEN / OÖ-Versicherung AG
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