Logo_AutomobilimporteureAb 12. Oktober 2018 wird in ganz Europa eine neue, einzigartige und harmonisierte Serie von Kraftstoffkennzeichnungen erscheinen.

Die EU-Richtlinie 2014/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates befasst sich mit der europaweiten Förderung von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe. Der breitere Zugang zu „alternativen Kraftstoffen“ soll unter anderem dadurch erleichtert werden, dass Neufahrzeuge und Tankstellen sowie Ladestationen in einer einheitlichen Art gekennzeichnet werden müssen. Um die Verbraucher in ganz Europa bei der Auswahl des geeigneten Kraftstoffs für ihre Fahrzeuge zu unterstützen, hat die Europäische Union neue Kennzeichnungsvorschriften für neu produzierte Fahrzeuge und für Tankstellen erlassen.

Anbei bitte die wichtigsten Fragen und Antworten darüber:

1. Diese einheitlichen Kennzeichnungen werden angebracht:

* bei Neufahrzeugen in unmittelbarer Nähe der Tankklappe bzw. des Tankdeckels;
* in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs. Bei neueren Fahrzeugen können sie auch im elektronischen Handbuch erscheinen, das über das Infotainment-Center eines Fahrzeugs verfügbar ist;
* an allen öffentlichen Tankstellen an der Zapfsäule und an der Zapfpistole;
* als Information im Fahrzeughandel.

2. Welche Fahrzeugarten sind von dieser Kennzeichnungspflicht betroffen?

Wenn es um Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr geht, werden die Kennzeichnungen auf folgenden neu produzierten Fahrzeugen erscheinen:

* Kleinkrafträder, Motorräder, Dreiräder und Vierräder;
* Pkw;
* Leichte Nutzfahrzeuge;
* Schwere Nutzfahrzeuge;
* Busse und Reisebusse.

3. Sind auch Fahrzeuge aus dem Bestand betroffen?

Nein! Die europäische Gesetzgebung schreibt die Kennzeichnung nur für Fahrzeuge vor, die ab dem 12. Oktober 2018 erstmalig in Verkehr gebracht oder neu zugelassen werden.
Die Fahrzeughersteller raten sogar davon ab, die Kennzeichnungen an älteren Fahrzeugen anzubringen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Händler vor Ort, wenn Sie sich beraten lassen, möchten, welcher Kraftstoff für den Einsatz in Ihrem Fahrzeug empfohlen wird.

4. Ab wann werden diese Kennzeichnungen in den EU-Mitgliedstaaten angewendet?

Das Kennzeichen wird ab dem 12. Oktober 2018 in allen Tankstellen der Europäischen Union auf Zapfsäulen für Benzin, Diesel, Wasserstoff (H2), komprimiertem Erdgas (CNG), verflüssigtem Erdgas (LNG) und Flüssiggas (LPG) angebracht, und zwar in klarer und für die Verbraucher sichtbarer Weise.Da es sich um ein so genanntes Compliance-Datum handelt, werden Fahrzeughersteller und Tankstellenbetreiber in einer Übergangszeit vor diesem Datum damit beginnen, diese Kennzeichnungen einzuführen.

5. Wie sehen die Kennzeichnungen aus?

Für Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe und gasförmige Kraftstoffe (z.B. CNG, LNG, LPG und Wasserstoff) gibt es spezielle Kennzeichnungen:Die Form für Benzin und ähnliche Kraftstoffe ist ein Kreis („E“ steht für spezifische Biokomponenten, die im Benzin vorhanden sind). Die Form eines Dieselkraftstoffs ist quadratisch („B“ steht für spezifische Biodieselkomponenten, die im Diesel enthalten sind, XTL steht für synthetischen Diesel und bedeutet, dass er nicht aus  Rohöl hergestellt wird).Die Form für einen gasförmigen Brennstoff ist eine Raute.

6. Wie funktionieren die Kennzeichnungen?

Das Kennzeichen ist lediglich ein visuelles Hilfsmittel, das den Verbrauchern hilft, sich zu vergewissern, dass sie den richtigen Kraftstoff für ihr Fahrzeug auswählen. Sie müssen lediglich das Etikett Ihres Fahrzeugs mit dem entsprechenden Etikett an der Kraftstoffpumpe abgleichen.

7. Betreffen diese Kennzeichnungen mich, wenn mein Fahrzeug elektrisch betrieben wird?

Ja, wenn Sie ein Hybrid-Elektrofahrzeug haben. Es muss immer noch mit dem entsprechenden Kraftstoff betankt werden.Ein ähnlicher Satz von Kennzeichnungen am Elektrofahrzeug und an der Ladestation, die Sie beim Aufladen der Fahrzeugbatterien unterstützen, befindet sich derzeit in der Entwicklung und soll in Zukunft eingeführt werden.

8. Ich reise ins Ausland. Werde ich das Kennzeichen in den Tankstellen der Länder finden, durch die ich fahre?

Die neuen Kennzeichnungen werden in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den EWR-Ländern (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie in Mazedonien, Serbien, der Schweiz und der Türkei eingesetzt.

9. Ich plane, nach Großbritannien zu reisen, was ist mit dem Brexit?

Es ist Sache des Vereinigten Königreichs, die Art und Weise zu bestimmen, wie die EU-Vorschriften nach dem Brexit anzuwenden sind. Da aber neu hergestellte Fahrzeuge während der Produktion bereits mit den Kennzeichnungen versehen werden, sollten auch Fahrzeuge für den britischen Markt mit den Kennzeichnungen versehen sein.

10. Was die Falschbetankung betrifft:

Der Kraftstoffeinfüllstutzen eines Benzinfahrzeugs ist bewusst kleiner als der Stutzen eines Dieselfahrzeugs. Dies verhindert zwar, dass Kunden Diesel in ein Benzinfahrzeug einfüllen, aber es ist trotzdem möglich, dass ein Kunde versehentlich Benzin in ein Dieselfahrzeug einfüllen kann, obwohl die Aufkleber mit der Aufschrift „Diesel“ um die Dieseltankklappe herum angebracht sind.

Der Kunde ist natürlich selbst dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug mit dem richtigen Kraftstoff (Benzin oder Diesel) betankt wird.Die neuen Kennzeichnungen und diese Mitteilung informieren die Kunden lediglich über die Eignung eines bestimmten Kraftstoffs für den Einsatz in ihrem Fahrzeug.

Obwohl diese Informationen derzeit schon in den Fahrzeughandbüchern und bei den meisten Fahrzeugen als Zusatzinformation im Bereich des Tankdeckels/der Tankklappe zu finden sind, waren sie bisher in Europa nicht einheitlich ausgeführt. Die Richtlinie sieht nun die Einführung eines neuen, einzigartigen und harmonisierten Designsatzes von Kraftstoffkennzeichnungen vor.

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