Dr. Christoph Reisner, Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich. Foto: arztnoe.at
Dr. Christoph Reisner, Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich. Foto: arztnoe.at

Der 17. September 2016 wurde zum 2. Internationalen Tag der Patientensicherheit ausgerufen und steht unter dem Motto Medikationssicherheit. Medikamente können Leben retten, Krankheiten heilen und Schmerzen lindern. Werden sie aber zum falschen Zeitpunkt, falsch dosiert oder gemeinsam mit anderen Arzneimitteln oder bestimmten Lebensmitteln eingenommen, können sie auch Schaden anrichten. Die Verschreibung von Medikamenten ist in Österreich sehr genau geregelt, wie Dr. Christoph Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer, erklärt: „Verschreibungspflicht und ärztliches Rezept dienen der Patientensicherheit. Mit der Verordnung eines Medikaments entscheidet der Arzt nicht nur darüber, welches Medikament der Patient erhält, sondern auch in welcher Menge und wie oft und wann er dieses einnehmen soll. Außerdem klärt der Arzt den Patienten über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen auf.“ 
Medikamentenabgabe durch Ärzte erhöht Patientensicherheit und Behandlungserfolg
Die Abgabe von Arzneimittel an Patienten ist in Österreich derzeit nur Ärztinnen und Ärzten mit Hausapotheke erlaubt bzw. dann gestattet, wenn das Medikament, wie etwa eine Infusion, direkt in der Ordination verabreicht wird. „Die NÖ Ärztekammer setzt sich seit Jahren für ein liberales und flexibles Dispensierrecht ein, was bedeuten würde, dass jeder Arzt Medikamente an seine Patienten abgeben darf.“, betont MR Dr. Dietmar Baumgartner, Vizepräsident der NÖ Ärztekammer und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Für die Patienten würden sich daraus viele Vorteile ergeben. So käme es etwa zu keiner Verzögerung des Therapiebeginns, wenn ein Arzt seinem Patienten das erforderliche Medikament entweder gleich mitgeben oder der Patient dieses unter Anleitung des Arztes gleich anwenden kann. Dietmar Baumgartner: „Für den Heilungserfolg ist es wichtig, dass mit der Behandlung schnellstmöglich begonnen wird – und zwar mit einem Arzneimittel und nicht mit einem Rezept.“ Darf der Arzt keine Medikamente abgeben, kann dies für schwerkranke Patienten, ältere Personen oder solche ohne Auto vor allem in ländlichen Regionen den raschen Zugang zu den für sie wichtigen Medikamenten erschweren. „Mir ist unverständlich, warum die Medikamentenabgabe nach einem planwirtschaftlichen System organisiert ist.“, meint Christoph Reisner und präzisiert seine Vorstellungen: „Es wäre eine wesentliche Erleichterung für die Patienten, wenn Apotheken und Ärzte Medikamente abgeben dürften.“

Verantwortung für medikamentöse Therapie liegt alleine beim Arzt
Um zu wissen, ob ein Arzneimittelwirkstoff für einen bestimmten Menschen geeignet ist, braucht es ausgezeichnetes medizinisches Wissen, das angehenden Ärztinnen und Ärzten während des Medizinstudiums vermittelt wird, und ärztliche Erfahrung in der Behandlung von Patienten. „Ärzte haben die alleinige Verantwortung für die Verschreibung von Medikamenten. Sie sollten daher unserer Ansicht nach auch das uneingeschränkte Recht haben, diese an ihre Patientinnen und Patienten abzugeben.“, fordert Präsident Dr. Christoph Reisner.

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