Mit der Schaffung der neuen Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ wird die Stadt Wien Erträge bei Grundstücksspekulationen begrenzen. Dr. Winfried Kallinger, geschäftsführender Gesellschafter der KALLINGER PROJEKTE, sieht darin einen wichtigen Schritt für leistbares Wohnen in der Bundeshauptstadt.
„Immobilien sind langfristige Güter und dürfen nicht Gegenstand kurzfristig spekulativer Überlegungen sein!“, betont Kallinger, der mit seinen Unternehmen zahlreiche außergewöhnliche Bauvorhaben im geförderten Wohnbau realisiert hat.
„Wohnen muss für Junge und weniger Begüterte einfach wieder bezahlbar werden.“ Die Explosion der Grundstückspreise in den letzten zehn Jahren habe dies immer schwieriger werden lassen.
Die Schaffung der Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ im Rahmen der kommenden Bauordnungsnovelle ist deshalb aus seiner Sicht längst überfällig. Preissteigerungen von 47 bis 67 Prozent bei Bauland in den Flächenbezirken seien inakzeptabel. „Die Umwidmung von Grünland in Bauland ist ein hoheitlicher öffentlich-rechtlicher Akt, entsprechend ist das öffentliche Interesse zu würdigen, nicht nur die Renditeerwartung eines Grundstückseigentümers.“, betont Kallinger, „Das öffentliche Interesse liege nun einmal darin, leistbare Wohnungen für jeden Einkommenssektor zu schaffen.“
Deshalb übt Kallinger auch Kritik an offiziellen Vertretern der Immobilienbranche, die die Profitmaximierung der Grundstückseigentümer verteidigen. Die enorm gestiegenen Kosten für Bauland seien der wahre Grund für die enorm gestiegenen Wohnungskosten. Die Folge: Menschen müssen sich mit immer kleineren Wohnungen begnügen und somit ihr Auslangen finden – in einem der reichsten Länder der Welt.
Kallinger unterstützt die Initiative der Wiener Rathauskoalition, denn „die Zukunft städtischer Wohnbaupolitik kann nicht darin liegen, Wohnbau dem teuren Einheitsbrei des Anleger-Vorsorgewohnbaues zu überlassen.“ Er ist überzeugt, dass sich durch die neue Widmungskategorie eine Win-win-Situation für die Stadt, die Immobilienwirtschaft und vor allem für die Wohnungssuchenden ergibt.
Quelle: ikp