Bierzeltstimmung beim längst verblichenen SK VÖEST Linz aus dem Jahre 1980. Vereinsfeste gehören gerade für kleinere Vereine zur unabdingbaren Einnahmequelle ihres fortlaufenden Bestandes. Foto: © oepb

Seit einer folgenschweren Anzeigenwelle 2015 setzt sich die Initiative „Rettet die Vereinsfeste“ (RDV) vom Burgenland ausgehend für die Anliegen von Österreichs Ehrenamtlichen in den Vereinen ein. Beim „Ehrenamtsgipfel“ der Bundesregierung wurden zuletzt eine Reihe an wichtigen Verbesserungen und ein neues Freiwilligengesetz auf den Weg gebracht, darunter mit einer bundesweiten Servicestelle eine langjährige Forderung Vereinsinitiative. Im Burgenland gibt es seit 2017 bereits einen Vereinsombudsmann, jetzt sollen auch entsprechende Strukturen die Freiwilligenwesen in den Bundesländern unterstützen, über Projektförderungen gestärkt werden.

Seit dem Frühjahr laufen in zahlreichen Gemeinden wieder zahlreiche Vereinsfeste, wo sich rund 100.000 Ehrenamtliche in 4.900 Vereinen allein im Burgenland für einen gemeinnützigen Zweck einsetzen. Österreichweit sind in rund 125.000 Vereinen rund 3,5 Mio. Ehrenamtliche davon betroffen. Das freiwillige Engagement stand insbesondere während der Corona-Krise in den letzten Jahren vor großen Herausforderungen. Im Jahr 2022 wurde ein breiter Beteiligungsprozess auf Bundesebene mit mehreren Organisationen und Stakeholdern ins Leben gerufen, um eine Verbesserung für das Ehrenamt zu schaffen. An diesem Reformprozess mit verschiedenen Freiwilligenverbänden beteiligte sich auch die burgenländische Bürgerinitiative „Rettet die Vereinsfeste“, die sich für eine Stärkung der gemeinnützigen Vereine einsetzt. Eine Koordinierungs- und Servicestelle – die bundesweit berät, unterstützt und vernetzt – wird seit damals gefordert. Neben einer Reihe von Standesvertretungen, wie WKO und AK, die als Beratungs-, Koordinierungs- und Servicestelle auftreten für ihren Bereich, fehlte diese für das Ehrenamtswesen in Österreich bislang.

Reformpaket als Turbo für das Ehrenamt

„Das angekündigte Paket zur Verbesserung des Ehrenamtes ist ein wichtiger Meilenstein für ganz Österreich und seine Zivilgesellschaft. Unsere Vereinsinitiative wurde im Vorjahr gemeinsam mit anderen Organisationen an einem offenen Reformprozess beteiligt, wo die wegweisenden Maßnahmen ausgearbeitet wurden. Die immer komplexeren Regeln und Auflagen haben in den letzten Jahren leider viele Menschen abgeschreckt, in Vereinen ehrenamtlich Verantwortung zu übernehmen, vor allem aufgrund der schwierigen Corona-Jahre. Endlich soll jetzt eine bundesweite Koordinierungs- und Servicestelle mit einer Rechtsberatung für Ehrenamtliche umgesetzt werden, die wir seit der Anzeigenwelle 2015 bereits gefordert haben. Eine derartige bundesweite Einrichtung, die auch die Bundesländer einbindet, war und ist unserer Vereinsinitiative immer ein ganz besonderes Herzensanliegen gewesen. Darüber hinaus werden eine Reihe weiterführender Maßnahmen das Vereins- und Freiwilligenwesen nach den schwierigen Krisenjahren positiv weiterentwickeln und attraktiveren. Das Reformpaket ist ein wichtiger Turbo für das Ehrenamt, welches möglichst rasch sowie bestmöglich umgesetzt werden muss, um diese unverzichtbare Kernsäule unserer Gesellschaft nachhaltig abzusichern und zu stärken“, so Sascha Krikler, der Initiator von „Rettet die Vereinsfeste“, der sich bei allen Organisationen und Stakeholdern für den gemeinsam Einsatz für die Verbesserung des Ehrenamtes in Österreich bedankt – insbesondere aber auch bei der für diesen Bereich zuständigen Staatssekretärin Claudia Plakolm.

Neues Freiwilligengesetz soll im Herbst 2023 Inkrafttreten

Das geschnürte Paket für Freiwilligenwesen und Ehrenamt bringt Verbesserungen in zentralen Bereichen des Freiwilligenwesens und des Ehrenamts:

  • Das neue Gesetz sieht eine eigene bundesweite Service- und Kompetenzstelle für Ehrenamt und Freiwilligenzentren vor. Für die Freiwilligenzentren der Länder gibt es zukünftig eine eigene Projektförderung.
  • Die Reform bringt zudem mehrere Verbesserungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligen Sozialjahr (FSJ) und dem Freiwilligen Umweltschutzjahr (FUJ) durch höheres Taschengeld und ein kostenloses Klimaticket. Auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland wird es eine höhere finanzielle Unterstützung geben.
  • Jährlich wird zukünftig ein neuer Staatspreis für Freiwilligenarbeit vergeben.
  • Ausweitung und Modernisierung der Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige Organisationen: Zukünftig sollen davon also u.a. auch Organisationen aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport und Bildung umfasst sein. Auch das Antrags- und Anerkennungsverfahren soll vereinfacht werden.
  • Bund wird Rettungsdiensten und Zivilschutzverbänden zusätzliche finanzielle Mittel für Investitionen zur Verfügung (Zweckzuschüsse) stellen. Das Geld soll dem Ankauf von Fahrzeugen, Einsatzmitteln und Ausrüstung dienen.
  • NPO-Energiekostenzuschuss: Ein weiterer Punkt betrifft die gestiegenen Energiekosten für gemeinnützige Organisationen, die wie auch bei Haushalten und Unternehmen eine zunehmende Belastung darstellen. Die Bundesregierung wird daher in den nächsten Wochen einen NPO-Energiekostenzuschuss erarbeiten, mit dem ein Teil dieser Mehrkosten für Energie abgefedert werden kann.

Das neue Freiwilligengesetz soll nach einer dreiwöchigen Begutachtungsfrist noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden und im kommenden Herbst 2023 Inkrafttreten.


www.facebook.com/RettetDieVereinsfeste

www.rettetdievereinsfeste.at

Back to Top