Am 21. Juni 2016 war es soweit: Die Vorschläge für eine verbesserte Umsetzung der Registrierkassenpflicht wurden im Ministerrat beschlossen. Bauernbund-Präsident Jakob Auer begrüßt den Beschluss: „Die Entschärfungen sind eine vernünftige Lösung. Alles in allem wurde im Ministerrat ein rundes Paket abgesegnet, das Wirten, kleinen Betrieben, Vereinen und Blaulichtorganisationen das Leben leichter macht.“ In der täglichen Praxis seien die Regelungen jetzt durchaus anwendbar. „Viele Gräben, die mit der Diskussion um die Registrierkasse zwischen Wirtschaft und Politik aufgerissen wurden, können im Juli mit dem Beschluss im Parlament wieder zugeschüttet werden.“, zeigt sich der Bauernbund-Präsident erleichtert.
Ehrenamt im ländlichen Raum soll ermöglicht, nicht behindert werden
“Wirte und Vereine bilden ein Rückgrat im ländlichen Raum. Gerade die ehrenamtliche Tätigkeit übernimmt Leistungen für die Öffentlichkeit, die den Zusammenhalt fördern. Umso wichtiger war es, bürokratische Hürden bei der Registrierkasse auszuräumen.“, so Jakob Auer. „Bei kleinen Vereinsfesten – 3 Tage jährlich – sind jetzt Kooperationen zwischen Verein und Wirt gesetzlich möglich. Dass auch für Almhütten die so genannte „Kalte-Hände-Regelung“ von 15.000 auf 30.000 Euro ausgeweitet wurde und unabhängig vom Hofumsatz angewendet wird, hilft wiederum der Almwirtschaft und dem Tourismus.“, richtet Bauernbund-Präsident Jakob Auer abschließend seinen Dank auch an die Verhandlungsführer Bundesminister Dr. Hans Jörg Schelling und StS. Harald Mahrer.