Süßes Gold aus Rust und dem Gebiet Neusiedlersee genießt nun Herkunftsschutz. Foto: © ÖWM / Marcus Wiesner
Süßes Gold aus Rust und dem Gebiet Neusiedlersee genießt nun Herkunftsschutz. Foto: © ÖWM / Marcus Wiesner

Der wohl bekannteste Süßwein Österreichs ist ab sofort als „Ruster Ausbruch DAC“ gesetzlich geschützt. Auf der Ostseite des Neusiedler Sees wird die Herkunftsbezeichnung „Neusiedlersee DAC“ um fruchtsüße und edelsüße Weine erweitert.

ERSTE DAC-HERKUNFT AUSSCHLIESSLICH FÜR SÜSSWEIN

Als einer der traditionsreichsten Weine Österreichs kann der Ruster Ausbruch auf eine jahrhundertealte Geschichte zurückblicken. Nach eingehenden Überlegungen innerhalb des Gebiets erhält dieser weltweit bekannte Süßwein nun den gesetzlichen Herkunftsschutz „Ruster Ausbruch DAC“. Damit wird die erste DAC-Regelung ausschließlich für Süßwein geschaffen. Die Anzahl der österreichischen Wein-Herkunftsbezeichnungen nach dem DAC-System wächst somit auf sechzehn.

„Der Ruster Ausbruch ist ein einzigartiges österreichisches Kulturgut“, betont Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing GmbH (ÖWM). „Dass er nun per DAC-Verordnung gesetzlich geschützt wurde, ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg der Profilierung gebietstypischer Weine.“

EINE TROCKENBEERENAUSLESE AUS RUSTER HAND

Ruster Ausbruch DAC muss grundsätzlich den Anforderungen einer Trockenbeerenauslese entsprechen und darf aus einer oder mehreren weißen Qualitätsweinrebsorten gewonnen werden. Verwendet werden dürfen ausschließlich Botrytis-befallene, selektiv handgelesene Beeren, die aus der Freistadt Rust stammen. Das Mindestmostgewicht hat dabei 30 °KMW zu betragen. Hergestellt und abgefüllt werden muss der Süßwein ebenso in Rust.

LEITHABERG DAC IN ZUKUNFT AUCH FÜR TROCKENE RUSTER WEINE

Während der Ruster Ausbruch DAC nun gesetzlich verankert wurde, werden an der Leithaberg-DAC-Verordnung aktuell noch Veränderungen für die Ruster Winzer vorgenommen: Trockene Blaufränkische oder bei Weißweinen Weißburgunder, Chardonnay, Neuburger, Grüne Veltliner bzw. Cuvées aus diesen vier Rebsorten aus Rust, die den Charakteristika der Verordnung entsprechen, sollen künftig als Leithaberg DAC vermarktet werden können.

NEUSIEDLERSEE DAC ÖFFNET SICH DEM SÜSSWEIN

Auch auf der Ostseite des Neusiedler Sees gibt es Bewegung: Die geschützte Ursprungsbezeichnung „Neusiedlersee DAC“ gilt künftig neben Zweigelt auch für fruchtsüße Weine (Spätlesen und Auslesen), „Neusiedlersee DAC Reserve“ auch für edelsüße Weine (Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen). Die Angabe der engeren Herkunft „Seewinkel“ ist erlaubt, wenn die Trauben aus den Gemeinden Apetlon, Illmitz und/oder Podersdorf stammen. Damit wurde der herausragenden Bedeutung des Gebiets für Süßweine auch im Herkunftsschutz Rechnung getragen.

WAS BEDEUTET DAC?

Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Name eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im angegebenen Gebiet geerntet wurden. Ein DAC-Wein darf nur aus den für dieses DAC-Gebiet festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit 16 DAC-Weinbaugebiete. Weine, die den DAC-Anforderungen nicht entsprechen, tragen die Herkunft des jeweiligen Bundeslandes und sind Teil der Weinvielfalt auf dieser Herkunftsebene.

FACTS

Neu: Ruster Ausbruch DAC

* Gebietsabgrenzung & Rebsorten:
Ausschließlich aus Trauben, die aus der Freistadt Rust stammen.
Erlaubt sind Trauben einer oder mehrerer weißer Qualitätsweinrebsorten.

* Produktion:
Hat grundsätzlich den Bestimmungen einer Trockenbeerenauslese zu entsprechen.
Handlese verpflichtend: ausschließlich selektiv gelesene, Botrytis-befallene Beeren erlaubt.
Mindestmostgewicht: 30 °KMW.
Herstellung und Abfüllung in Rust.

* Gültigkeit:
Gilt für alle Weine dieser Kategorie, die ab nun zur staatlichen Prüfnummer eingereicht werden.

Änderung Leithaberg DAC (noch nicht gesetzlich implementiert)

* Soll künftig auch für trockene Blaufränkische sowie Weißburgunder, Chardonnay, Neuburger und/oder Grüne Veltliner aus Rust gelten, sofern sie den Charakteristika der Verordnung entsprechen.

Änderung Neusiedlersee DAC

* Neusiedlersee DAC:
künftig auch für fruchtsüße Weine erlaubt.
Kategorien: Spätlese und Auslese entsprechend den weingesetzlichen Regeln.

* Neusiedlersee DAC Reserve:
künftig auch für edelsüße Weine erlaubt.
Kategorien: Beerenauslese und Trockenbeerenauslese entsprechend den weingesetzlichen Regeln.

Quelle: ÖWM

Lesen Sie noch mehr über den Wein aus Österreich bei uns bitte hier;

www.oesterreichwein.at

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