Eisenbahnkreuzung(c)ÖBBUm mehr Sicherheit auf Eisenbahnkreuzungen zu erreichen, das oft riskante Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer zu verändern und damit die Zahl der Unfälle einzudämmen, rüsten die ÖBB www.oebb.at m Rahmen eines Pilotprojektes ausgewählte Eisenbahnkreuzungen in ganz Österreich mit Rotlicht-Blitzanlagen aus. Die Anlagen funktionieren ähnlich wie die Rotlicht-Blitzer bei reinen Straßenkreuzungen. Sobald ein Kraftfahrzeug die Eisenbahnkreuzung trotz Rotlicht überquert, wird geblitzt und das Kennzeichen erfasst. Die ÖBB haben keinen Zugriff auf die Daten der Überwachungskameras. Die Aufnahmen werden vollautomatisiert an die Exekutive weiter geleitet. Das Pilotprojekt umfasst derzeit vier Eisenbahnkreuzungen, jeweils eine im Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Kärnten. Ein weiterer Ausbau ist geplant.

Bildtext: Die ÖBB möchte mit dem Pilotprojekt „Rotlicht-Überwachungskamera“ ihrerseits vermehrt dazu beitragen, dass es zu noch weniger – am besten gleich gar keinen – Kollisionen zwischen den Straßenverkehrsteilnehmern und dem „Eisernen Pferd“ kommt, denn es gibt nichts, was auf Erden stärker denn ein heranbrausender Zug ist. Foto: ÖBB
 
Im Vorjahr gab es im Schienennetz der ÖBB 88 Kollisionen an Eisenbahnkreuzungen. Durch diese vermeidbaren Unfälle starben 14 Menschen, dazu gab es 45 Verletzte. Die ÖBB haben einen Eisenbahnkreuzungsunfall simuliert, das dramatische Video ist im youtube-Kanal der ÖBB unter www.youtube.com/watch?v=WJKz9EfqHx0&list=TL4TJ1_RQrh9M Crash-Simulation abrufbar.
 
Die Eisenbahnkreuzungen im Netz der ÖBB sind entweder technisch (Schranken, Lichtzeichenanlage) oder mit anderen Maßnahmen (Andreaskreuz alleine oder inklusive STOP-Tafel) gesichert. Die ÖBB investieren seit mehreren Jahren jährlich etwa 25 Millionen Euro in die Verbesserung der Situation an Eisenbahnkreuzungen. Mit zusätzlichen ÖBB -Informationskampagnen erfahren Kinder und Autofahrer mehr über das richtige Verhalten an Eisenbahnkreuzungen. Diese Maßnahmen greifen, die Unfallzahlen sind seit mehreren Jahren rückläufig. Dennoch ist jeder Unfall und jeder Tote einer zu viel. Mit dem Pilotprojekt Rotlicht-Überwachungskameras wird untersucht, ob der Einsatz von Rotlicht-Überwachungskameras dazu beitragen kann, die Zahl der Unfälle weiter einzudämmen.
 
Richtiges Verhalten vor und auf Eisenbahnkreuzungen
Bei Eisenbahnkreuzungen gilt: Der Verkehrsteilnehmer muss sich vor jedem Überqueren davon überzeugen, dass dies gefahrlos möglich ist. Das gilt auch, wenn eine Lichtanlage, oder ein Läutwerk bei beschrankten Bahnübergängen installiert ist. Häufig sind gerade Personen, die täglich dieselben Eisenbahnkreuzungen queren und den Fahrplan zu kennen glauben, besonders sorglos und dadurch gefährdet. Das Nichtbeachten des Rotlichts bei Bahnübergängen und Umfahren der bereits geschlossenen Schranken ist ein Führerschein-Vormerkdelikt.
 
Eisenbahnkreuzungen dürfen nur übersetzt werden, wenn

  • kein Licht aufleuchtet,
  • die Schranken – so vorhanden – vollständig geöffnet sind und
  • sich kein Schienenfahrzeug nähert.

Es gilt absolutes Überholverbot

Mehrspurige Kfz dürfen innerhalb von 80 Metern vor bis unmittelbar nach der Eisenbahnkreuzung nicht überholt werden. Auf dem Übergang selbst gilt ein absolutes Überholverbot für alle Fahrzeuge, also auch von Fahrradfahrern. Auch das Parken, Halten und Umkehren auf der Eisenbahnkreuzung ist verboten. Selbstverständlich ist auch das Umfahren der (Halb)Schranken verboten. 
 
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