NÖ-Ärztekammer-Präsident Dr. Christoph Reisner. MSc. Foto: NÖ-Ärztekammer
NÖ-Ärztekammer-Präsident Dr. Christoph Reisner. MSc. Foto: NÖ-Ärztekammer

Null Verständnis zeigte in dieser Woche der Präsident der NÖ-Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc, für die Pläne der Politik, im Zuge des Finanzausgleichs das österreichische Gesundheitssystem weiter zu schwächen und Kosten zu Lasten der Qualität einsparen zu wollen. Mit den drei zentralen Vorhaben der Politik droht dem österreichischen Gesundheitssystem eine massive Verschlechterung. Christoph Reisner präzisiert die geplanten Einschnitte: „Zunächst sollen Wahlärzte aus der Gesundheitsversorgung verdrängt werden, indem die Rückerstattung des Wahlarzthonorars in nahezu allen Fällen abgeschafft wird. Weiters sollen Leistungen aus den Ordinationen in die Spitalsambulanzen verlagert werden, was aus personeller Sicht nur mit einer ebenfalls vorgesehenen Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes für Spitalsärzte möglich wäre. Und drittens droht den niedergelassenen Ärzten mit Kassenvertrag eine Auflösung ihres bestehenden Vertrages, wenn beispielsweise das Land keinen Bedarf mehr dafür sieht. Alle diese radikalen Maßnahmen bringen mit Sicherheit eine sehr deutliche Verschlechterung für das Gesundheitswesen sowie die betroffene Bevölkerung und die behandelnden Ärzte.“

Streichung der Rückerstattung der Wahlarztkosten
Neben zahlreichen weiteren geplanten Einschnitten würden diese die Patienten am stärksten treffen. Die Forderung kommt zum Großteil gänzlich unerwartet, ist sie doch entgegen aller Bekundungen sämtlicher politischer Parteien. Erst im Sommer hat die Äußerung eines Gesundheitssprechers, die Rückerstattung der Wahlarztkosten abzuschaffen, für heftige Kritik und dezidierte Ablehnung durch alle Gesundheitsexperten und politische Parteien geführt. Der Präsident weiter: „Begründet wurde die geplante Abschaffung damals mit der Zweiklassenmedizin, was zynisch ist, weil sich mit dieser unsozialen Maßnahme künftig weniger Menschen eine Medizin abseits des Kassenwesens leisten könnten.“

Aufweichung der Arbeitszeitenobergrenzen von Spitalsärzten
Ähnlich sieht es beim Plan aus, Leistungen aus den Ordinationen in die Spitalsambulanzen zu verschieben. „Seit Jahrzehnten hört man aus politischen Kreisen, dass der niedergelassene Bereich mit seinen wohnortnahen Ordinationen zu stärken sei. Nun will man im Finanzausgleich genau das Gegenteil. Möglich wäre dieser Plan nur mit einer personellen Aufstockung der Spitalsärzte, was aufgrund des bestehenden Ärztemangels kaum möglich ist. Daher sollen die Arbeitszeitenobergrenzen für Spitalsärzte aufgeweicht werden. Nach langen Verhandlungen ist es endlich gelungen, die Arbeitszeiten von Spitalsärzten zu begrenzen und damit auch die gesetzlichen Vorgaben auf EU-Ebene einzuhalten. Diese Regelung nun aufzuweichen und sich über Gesetze hinwegzusetzen, weil Ländern, Gemeinden und Spitälern das Geld ausgeht, ist strikt abzulehnen.“, meint Dr. Christoph Reisner.

Auflösung von Kassenverträgen bei geringem Bedarf
Gerade in entlegeneren Gebieten wird es immer schwieriger, Ärzte zu finden, die eine Ordination mit Kassenvertrag übernehmen wollen. Die Unsicherheit, ob eine geringe Patientenzahl in kleinen Gemeinden ausreicht, eine Ordination wirtschaftlich führen zu können, ist meist ein Grund dafür. Bislang hatten Kassenärzte zumindest die Sicherheit, dass sie auch in kleineren Gemeinden notwendige größere Investitionen mittels Kredit tätigen können, weil sie die Sicherheit des Kassenvertrages hatten. „Nun möchten die Länder und der Hauptverband bestehende Verträge einseitig auflösen können, wenn aus ihrer Sicht der Bedarf für eine Ordination nicht mehr gegeben ist. Ohne dass sich der Arzt etwas zu Schulden kommen hat lassen oder die medizinische Qualität nicht ausreichend wäre. Dass diese Regelung im Finanzausgleich dramatische Nachteile für Patienten mit sich bringen würde, ist selbsterklärend. Gegen diese massiven Angriffe auf das österreichische Gesundheitssystem werden wir uns geschlossen mit allen Mitteln wehren!“, stellt der Präsident der NÖ-Ärztekammer Dr. Christoph Reisner abschließend klar.

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