
Eine Kaution dient dem Vermieter als finanzielle Absicherung. Die Summe, die vor Einzug in ein Mietobjekt vom Mieter zu zahlen ist, soll Ausgaben für Reparaturen eventueller Schäden abdecken. Nach dem Auszug und der ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung ist die Mietkaution umgehend zurückzuzahlen. Manche Vermieter halten sich jedoch nicht an diese Regel. Wie und wann kommen Mieter an das ihnen zustehende Geld?
Eine Kautionsrückzahlung gibt es erst nach der Wohnungsübergabe
In Österreich muss ein Mietverhältnis fristgerecht gekündigt werden. Um das Einbehalten der Kaution durch den Vermieter zu vermeiden, sollte die im Mietvertrag festgeschriebene Kündigungsfrist strikt eingehalten werden. Wichtig ist, dass eine Wohnungskündigung immer in Schriftform erfolgt. Eine Kopie des Kündigungsschreibens bewahrt man am besten auf. Eine Kautionsrückzahlung erfolgt meist erst nach dem Auszug und der vollständigen Übergabe der Wohnung. Hält sich der Vermieter nicht an die Rückzahlungsfrist, liegen oft nachvollziehbare Gründe vor. Dazu zählen ausstehende Mietzahlungen oder durch den Mieter verursachte Schäden, die erst beim Auszug festgestellt wurden. Um Missverständnisse zu vermeiden und die Rückzahlung der Kaution zu beschleunigen, sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden. In dieser Niederschrift wird anhand einer Checkliste die ordnungsgemäße, vollständige und schadensfreie Übergabe des Mietobjekts dokumentiert. Mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll bestätigt der Vermieter den einwandfreien Zustand der Wohnung. Für erst später bemerkte Mängel oder Schäden kann der Mieter nicht verantwortlich gemacht werden, da diese auch nach dessen Auszug etwa durch Handwerker (Renovierungsarbeiten) verursacht sein könnten.
Wann darf ein Vermieter die Kaution einbehalten?
Vermieter in Österreich sind berechtigt, die Kaution bei Beschädigungen in der Wohnung einzubehalten. Allerdings müssen die Schäden einwandfrei nachgewiesen und dem Mieter zuzuordnen sein. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf unverzügliche Rückzahlung der Kaution. Falls sich die Kautionserstattung verzögert, können Mieter zudem Zinserträge geltend machen. Zahlt der Vermieter jedoch nicht, kann dieser schriftlich dazu aufgefordert werden. In diesem Schreiben sollte eine Frist gesetzt werden. Bei Unstimmigkeiten oder der Verweigerung einer Kautionsrückzahlung kann man sich in Österreich an das zuständige Gericht oder an eine wohnrechtliche Schlichtungsstelle am Wohnort wenden. Die häufigste Begründung seitens des Vermieters besteht darin, dass Mieter die Wohnung beschädigt oder die Wohnräume stark abgenutzt hinterlassen hätten. Dies gilt es allerdings zu beweisen. Nach dem Umzug will man sich verständlicherweise im neuen Zuhause einleben. Zuvor müssen aber die Formalitäten rund um die Übergabe der alten Wohnung geregelt werden. Damit es keine Probleme mit der Rückzahlung der Kaution gibt, ist die alte Mietwohnung in gutem Zustand zurückzugeben.
So vermeidet man Konflikte mit dem Eigentümer
Am besten hält man sich an die im Mietvertrag vereinbarten Regeln. Gewöhnliche Abnutzungsspuren sind normal und vom Vermieter zu akzeptieren. Mutwillige Beschädigungen können hingegen zum Einbehalten der Kautionssumme führen. Bei Rückgabe sollten die Räumlichkeiten besenrein sein. Dies bedeutet, dass alle selbst mitgebrachten Möbelstücke entfernt und die Böden sauber sein müssen. Auch mitvermietete Gegenstände wie Einbauschränke, Kühlschrank und sanitäre Einrichtungen im Bad müssen gereinigt übergeben werden. Einen finanziellen Schadensersatz darf der Vermieter nur für Beschädigungen, die über gewöhnliche Abnutzungserscheinungen hinausgehen, einbehalten. Das Befolgen der Hausordnung ist ein weiterer Schritt, um sich die Kautionsrückzahlung zu sichern. Eine offene Kommunikation während der gesamten Mietdauer hilft, Konflikte zu vermeiden.