
FSM Rechtsanwälte lud am 11. September zum zweiten „FSM Vergabefrühstück“ in die Kanzleiräumlichkeiten in der Wiener Lange Gasse. Die Fachveranstaltung stand unter dem Thema „Do’s & Don’ts in der Bewertungsjury“ und bot hochkarätige Einblicke in aktuelle vergaberechtliche Herausforderungen.
Unter den rund 50 Gästen befanden sich Vertreter:innen aus Verwaltung und Recht. Die zentrale Fachpräsentation kam von Mag. Florian Kromer, Leiter der Fachgruppe Vergaberecht im ÖBB-Konzern, der seine umfangreiche Erfahrung im Bereich öffentlicher Beschaffungen teilte.

Bewertung mit Fingerspitzengefühl
„Die Angebotsbewertung ist das Herzstück des Vergabeverfahrens“, erklärt Karlheinz Moick, Partner bei FSM Rechtsanwälte. „Gerade deshalb verlangt sie jedoch klare Vorgaben, eine ausgewogene Zusammensetzung der Jury sowie eine saubere Dokumentation, um Rechtskonformität und Fairness zu gewährleisten.“
Bei der Veranstaltung unterstrich Mag. Florian Kromer in seinem Fachbeitrag die Verantwortung öffentlicher Auftraggeber:innen: „Auftraggeber:innen dürfen bei Ausschreibungen auch subjektive Aspekte bewerten, wie ein Gesamteindruck oder eine vermittelte Kompetenz – also Dinge, die nicht objektiv messbar sind. Das geschieht häufig im Wege von Konzepten oder Bieterpräsentationen, die von einer Fachjury des Auftraggebers bewertet werden. Damit es bei einer solchen subjektiven Bewertung fair zugeht, treffen Auftraggeber:innen gewisse Pflichten – etwa bei der Zusammensetzung der Jury, der Begründung ihrer Entscheidung und der Dokumentation. Wer subjektiv bewertet, muss objektiv absichern. Die Anforderungen an Transparenz, Begründung und Nachvollziehbarkeit sind hoch – umso wichtiger ist es, dass sich Jurymitglieder ihrer Rolle bewusst sind und die Bewertung nachvollziehbar erfolgt.“

Vergaberecht am Frühstückstisch
Mit der Eventreihe „FSM Vergabefrühstück“ schafft FSM Rechtsanwälte einen praxisnahen Rahmen für den Austausch zu aktuellen vergaberechtlichen Themen. In entspannter Atmosphäre haben Teilnehmer:innen die Möglichkeit, kompakte Fachinputs zu erhalten und sich im Anschluss mit Kolleg:innen und Expert:innen aus dem FSM-Vergaberechtsteam auszutauschen. Organisiert wurde das Event federführend von Naomi Grill, Rechtsanwältin im FSM-Vergaberechtsteam, die auch durch das Programm führte.
Über FSM Rechtsanwälte
Der Fokus der Wirtschaftskanzlei liegt neben dem Vergaberecht auch im Immobilienrecht sowie im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei hat den Anspruch, hervorragende juristische Beratung neu und zeitgemäß zu denken. FSM legt in der Beratung besonderen Wert auf eine ganzheitliche Herangehensweise, die vor allem wirtschaftliche Aspekte mitberücksichtigt. Persönliche Betreuung, rasche Reaktionen und das Eingehen auf die individuelle Situation des Klienten stehen im Vordergrund.
FSM Rechtsanwälte ist regelmäßig in diversen nationalen und internationalen Rankings vertreten.
Zudem wird FSM Rechtsanwälte wiederholt von JUVE als Top 20 Arbeitgeber ausgezeichnet.
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