Da hat der Chef einem ein Smartphone in die Hand gedrückt, mit offiziellem Logo der Firma und schon stellt sich die Frage, was man mit diesem Diensthandy tun darf.

Die Situation

Ein Handy oder Smartphone durch die Firma zu erhalten, ist für manche der Ritterschlag und das ultimative Zeichen des Vertrauens. Sicherlich gibt es Vor- und Nachteile bei der Verwendung eines solchen Gerätes, aber zunächst überwiegt die Freude.

Und sicher: So ein Firmenhandy erlaubt es einem, die Kommunikation mit dem eigenen Betrieb, dem Chef oder Geschäftspartnern, respektive Kunden nicht über die eigene Hausleitung oder das eigene Handy laufen zu lassen.

Welche Optionen hat man?

Aber was darf ich sonst mit dieser Gerätschaft tun? Sicherlich, die einfachste Lösung wäre, wenn man sagen würde, dass man das Firmenhandy nur für dienstliche Belange nutzt und die Kommunikation mit der Freundin, den Kumpels oder der Ehefrau per Privathandy regelt.

Es ist sowieso durchaus möglich, dass der Chef einem das Smartphone gibt, viel Spaß damit wünscht und gleichzeitig festhält, dass dieses Kommunikationsgerät wirklich, wahrhaftig und ausschließlich für die dienstliche Nutzung vorgesehen ist. Das darf der Chef tun und er darf es sogar kontrollieren.

Anders sieht es aus, wenn die Firmenleitung auch die private Nutzung eingeräumt hat. Dann muss der Mitarbeiter ausdrücklich zustimmen, dass er kontrolliert wird.

Die beste Idee bezüglich der Frage, was man mit einem Diensttelefon tun darf, ist natürlich schriftlich zu fixieren, was erlaubt und was eben verboten ist. Damit sind die Mitarbeiter und auch dies Chefitäten immer auf der sicheren Seite.

Übrigens: Sollte es keine Regelung diesbezüglich geben, ist es definitiv am besten, das Handy nur für die dienstliche Nutzung zu verwenden.

Was man auf keinen Fall tun sollte

Man muss schon eine ausgesprochen rebellische Ader haben, um trotzdem Privatgespräche mit dem Diensthandy zu führen. Dies tun die Leute und in diesem Fall kann es sogar zu Kündigungen – oder im besten Fall zu Abmahnungen – kommen.

Und auf die Idee, das Firmensmartphone während der Arbeitszeit für private Gespräche zu nutzen, kommt auch nur ein ganz bestimmter Menschenschlag. Hier begeht man Arbeitszeitbetrug, respektive macht eine offiziell nicht genehmigte Pause. Dies gilt auch für die Nutzung von Social-Media während der Arbeitszeit – es sei denn, man ist der Social-Media-Experte der Firma und muss sich auf dem neuesten Stand halten.

Aber, gesetzt den Fall, es gäbe irgendwelche nebulösen Nebenabreden, weil der Chef sagt, dass er keine Zeit habe, sich für jeden Mitarbeiter auch noch mit einem Handyvertragswerk zu befassen, immerhin sei man ja schlau genug und müsse nicht „am Handychen“ gehalten werden.

Da halten wir fest, dass erstens manche Leute nicht mit der Gabe gesegnet sind, ein gelungenes Wortspiel zu machen und zweitens gerade dieser Chef eigentlich nur einmal eine entsprechende Regelung treffen müsste, die er auf die gesamte Diensthandynutzung der Firma skalieren könnte.

Nun gehen wir davon aus, dass die Nutzung des Handys zu privaten Zwecken irgendwie genehmigt wurde. Oder, dass die Nutzung zumindest nach dem Motto „Solange Du es mir nicht direkt auf die Nase bindest, kann ich so tun, als wüsste ich nichts davon“ erfolgte.

Dann nimmt der Kollege das Diensthandy mit in den Urlaub auf die Seychellen. Bis hierhin ist alles in Ordnung, immerhin besteht die Möglichkeit, dass ein Kunde anruft und mit dem Kollegen sprechen will. Jetzt fühlt sich der Mitarbeiter künstlerisch veranlagt, macht Fotos von Sonnenauf- und -untergängen, dem paradiesischen Meer, der Umgebung, der Flora und der Fauna und stellt diese ins Internet. Das wird teuer.

Immerhin gehen die Roamingkosten zu Lasten der Firma. Damit ist die „Tu was Du willst, solange ich es nicht mitbekomme“-Argumentation komplett hinfällig. Dies bedeutet erstens möglicherweise eine Abmahnung oder gar Kündigung (private Diensthandynutzung war nicht erlaubt), zweitens kann der Arbeitgeber beim Mitarbeiter vorstellig werden und Schadensersatz verlangen.

Übrigens: Nein, WhatsApp darf nicht auf Diensthandys genutzt werden. Dies liegt daran, dass automatisch sämtliche Telefonnummern, der gespeicherten Kontakte durch die Datennetze an Meta, also die Firma hinter WhatsApp weitergeleitet werden. Und private E-Mails sollten besser auch nicht über das Diensthandy laufen.

Fazit

Ein Diensthandy zu besitzen, bietet einem viele Privilegien und Rechte. Aber dennoch sollte man, gerade bei der Frage „Was darf ich und was darf ich nicht?“ aufpassen.

Foto: © Zen Chung von Pexels

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