Blick auf die Ost-Tribüne in der GENERALI-Arena. Hier sind die Treuesten der Treuen mit ihren Wiener Violetten eng verwurzelt. Foto: FK Austria Wien
Blick auf die Ost-Tribüne in der GENERALI-Arena. Hier sind die Treuesten der Treuen mit ihren Wiener Violetten eng verwurzelt. Foto: FK Austria Wien

Im Rahmen der 19. ordentlichen Hauptversammlung im Raiffeisen Forum in Wien kamen die Klubs der Österreichischen Fußball-Bundesliga zu folgenden Ergebnissen:

1) Infrastrukturoffensive – Weiterentwicklung der Stadionbestimmungen:
Eine emotionale Atmosphäre ist ein wesentlicher Bestandteil des Stadionerlebnisses. Neben den Zuschauern im Heimfansektor sind es vor allem auch die Auswärtsfans, die für eine emotionale Stadionatmosphäre sorgen. Daher wurden einige Maßnahmen ergriffen, die einerseits den Stadionbesuch für Gästefans angenehmer gestalten und andererseits die Sicherheit für alle Stadionbesucher erhöhen.

Fankomfort Gästefansektor (B-Kriterium – beide Spielklassen)
Heim- und Gästefans sollen in beiden Spielklassen vergleichbare Bedingungen in ihren Sektoren vorfinden. Aus diesem Grund ist künftig auch im Gästefansektor ein Vorsängerpult anzubringen. Außerdem ist unter Berücksichtigung der behördlichen Vorschriften von baulichen Maßnahmen Abstand zu nehmen, die zu einem einengenden, „käfigartigen“ Gefühl bei den Gästefans führen.

Parkbereich für Gästefanbusse (B-Kriterium – beide Spielklassen)

Für die Anhängergruppen der Gästemannschaft sind ab sofort Busparkplätze vorzusehen. Diese müssen von den Parkbereichen der Heimfans getrennt sein und sollen sich möglichst nahe am Gästefansektor befinden.

Sicherheit Videoüberwachungssystem (B-Kriterium – Sky Go Erste Liga)
Jedes Stadion der Sky Go Ersten Liga muss ab 1. Juli 2016 mit Videoüberwachungssystem ausgestattet sein. Dieses muss mit fest montierten, dreh- und schwenkbaren Farbbild-Kameras ausgerüstet sein, die sowohl den Heim- als auch Gästefansektor erfassen. In der tipico Bundesliga sind diese Systeme bereits ein verpflichtendes A-Kriterium.

Elektronisches Zutrittssystem (B-Kriterium – Sky Go Erste Liga)
Mit 1. Juli 2016 muss jeder Klub der Sky Go Ersten Liga über ein elektronisches Zutrittssystem verfügen. Dabei müssen alle Zutritte in einen Sektor erfasst werden, um Bewegungen in den einzelnen Stadionbereichen besser beobachten zu können. Ebenso werden ein zügiger Einlass und somit kürzere Wartezeiten für Fans ermöglicht.

2) Lizenzbestimmungen – Stadionregelungen Stadion bei Lizenzerteilung (A-Kriterium – beide Spielklassen):
Jeder Klub muss ab der Lizenzierung zur Saison 2016/17 über ein Heimstadion (max. 20 km vom Vereinssitz entfernt) verfügen, welches für sämtliche Meisterschaftsspiele der jeweiligen Spielklasse uneingeschränkt zugelassen ist. Der Erhalt einer Lizenz über ein (uneingeschränkt zugelassenes) Ausweichstadion ist nur mehr für Aufsteiger in die Sky Go Erste Liga bzw. in die tipico Bundesliga für maximal eine Saison möglich. Darüber hinaus muss bei fehlender Rasenheizung in der tipico Bundesliga ein Ausweichstadion genannt werden, in dem von 15. November bis inkl. 15. März gespielt werden muss.

Ausweichstadion nach Lizenzerteilung (A-Kriterium – beide Spielklassen)
Die Nutzung eines Ausweichstadions für Nicht-Aufsteiger ist während des laufenden Meisterschaftsbetriebes nur aus wichtigen Gründen (Instandsetzungsarbeiten, angegebene Sperrtermine, Ausweichen in ein größeres Stadion wegen Zuschauerinteresse) möglich. Der Wechsel eines einmal genannten Ausweichstadions ist explizit ausgeschlossen. Muss aus Gründen der Wettbewerbssicherheit von zwingenden Regelungen abgegangen werden, kann in Zukunft vom zuständigen Gremium ein Sanktionsverfahren eingeleitet werden.

Nutzungsbeschränkung eines Stadions (im Zusammenhang mit A-Kriterium Stadion – beide Spielklassen)
Ein Stadion darf von maximal zwei Klubs je Spielklasse genutzt werden. Um die Rasenqualität gewährleisten zu können, darf ein Stadion mit Naturrasen insgesamt jedoch höchstens drei Klubs (statt wie bisher vier) beherbergen.

Professionalisierung Strafregisterauszug (A Kriterium – beide Spielklassen)
Im Sinne der Wettbewerbsintegrität müssen ab der Lizenzierung für 2016/17 vertretungsbefugte Personen sowie der Manager und Finanzverantwortliche eines Klubs mittels Strafregisterauszug nachweisen, dass insbesondere keine rechtskräftige Verurteilung nach dem Finanzstrafgesetz bzw. wegen strafbarer Handlungen gegen fremdes Vermögen vorliegt.

Anstellungsverhältnis der Klub-Manager (A-Kriterium – beide Spielklassen)
Ab 2017 muss der administrative Klub-Manager beim Lizenzbewerber bzw. -nehmer in einem festen Anstellungsverhältnisses beschäftigt sein.

Workshop-Besuche (B-Kriterium – beide Spielklassen)
Von der Bundesliga werden regelmäßig Workshops zur weiteren Professionalisierung veranstaltet. Für diverse Klubfunktionen, wie beispielsweise Fanbeauftrager, Sicherheits- und Medienverantwortlicher, ist der Besuch an diesen Veranstaltung verpflichtend.

Behindertenbetreuer (B-Kriterium – tipico Bundesliga)
Klubs der tipico Bundesliga müssen, wenn nicht bereits vorhanden, einen Betreuer zur Verfügung stellen, der befähigt ist, speziell auf die Bedürfnisse und Fragen von behinderten Personen einzugehen.

Anmerkung:
A-Kriterien müssen erfüllt sein, damit einem Klub die Lizenz erteilt werden kann bzw. damit ein Stadion für Bundesliga-Bewerbsspiele zugelassen wird und bleibt. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann keine Lizenz bzw. Zulassung erteilt werden. Eine bereits erteilte Lizenz bzw. Zulassung kann entzogen werden, wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden.
B-Kriterien müssen erfüllt sein. Wird ein B-Kriterium (auch nur vorübergehend) nicht erfüllt, muss das satzungsgemäß zuständige Organ (Senat 3) eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen und kann – anders als beim A-Kriterium – Sanktionen (Verwarnung, Geldstrafe) gegen den jeweiligen Klub verhängen.
C-Kriterien müssen nicht erfüllt sein. Es handelt sich dabei um Empfehlungen zur Erhöhung der Qualitätsstandards.

3) Österreicher-Topf – Anpassung der Förderrichtlinien in der tipico Bundesliga und Sky Go Ersten Liga:

Die Förderrichtlinien der Sky Go Ersten Liga wurden an jene der tipico Bundesliga angepasst. Ab sofort gelten in beiden Spielklassen die gleichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung aus dem Österreicher-Topf: Ab der Saison 2016/17 müssen in beiden Spielklassen mindestens 12 Spieler am Spielbericht stehen, die österreichische Staatsbürger oder U22-Spieler, die bereits vor dem 18. Lebensjahr erstmals in Österreich registriert wurden, sind. Im Sinne der Jugendförderung wurde darüber hinaus in beiden Spielklassen das Verteilungsprinzip adaptiert. Die Ausschüttung erfolgt wie bisher nach Einsatzminuten österreichischer Spieler, die Spielminuten von österreichischen U22-Spielern werden dann jedoch vierfach gewertet, satt bisher doppelt.

Anmerkung: U22-Spieler, die bereits vor dem 18. Lebensjahr in Österreich registriert wurden können dazu herangezogen werde, um die Förderrichtlinien zu erfüllen. Ihre Spielminuten werden bei der Ausschüttung jedoch nicht berücksichtigt.

www.bundesliga.at

 

 

 

Back to Top