Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten bei Strom, Gas und eingeschränkt auch bei Treibstoffen zu bewältigen. Die Pauschalförderung wird automatisiert berechnet und kann bis zu 2.475 Euro betragen. Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro.

Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG. Die Pauschale kann bis 30. November 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Für die Online-Antragstellung werden nur eine Handy-Signatur und ein Zugang zum USP benötigt. Nicht beantragen können den Energiekostenzuschuss öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanzen, Immobilien, Landwirtschaft, freie Berufe und politische Parteien.

Foto: © Pixabay

www.energiekostenpauschale.at

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