Das „Wie entsorge ich meinen Bauschutt?“ ist ein Gebot der Stunde! Wie der Bauschutt am schnellsten entsorgt werden kann und was ist bei der Mülltrennung und Schadstoffbehandlung zu beachten ist, lesen Sie hier;

Wo gehobelt wird, fallen bekanntlich Späne. Das liegt in der Natur der Sache. Besonders massiv ist die Entstehung von Müll durch größere Eingriffe in die Struktur von Gebäuden, wie diese bei Abrissen, Umbauten, Haushaltsauflösungen, Renovierungen, Entrümpelungen und umfangreichen Neugestaltungen im Garten stattfinden. Egal, ob Unternehmer oder Privatperson, effiziente und kostengünstige Lösungen werden gesucht, um den Abfall und Bauschutt loszuwerden. Die gute Nachricht: Diese Lösungen gibt es durchaus.

Container für die Zwischenlagerung von Abfall und Bauschutt

In Österreich ist die Abfallentsorgung flächendeckend geregelt. Die öffentlichen Müllsammelstellen sind zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet. Sie müssen pro Fuhre bis zu einen Kubikmeter Abfall aufnehmen und in Wien fahren Fahrzeuge dieser Dienstleister sogar zweimal am Tag zum Kunden. Bei größeren Bautätigkeiten, bei denen viel Staub aufgewirbelt wird, ist die zeitnahe Entgegennahme sämtlichen Baumaterials nicht immer möglich.

Zur deshalb notwendigen Zwischenlagerung werden Container angemietet. Die Container können befüllt und danach zu den Deponien gefahren werden. Für kleinere Mengen ist außerdem der Recyclinghof zuständig.

Container in allen Größen und Formen stellt u. a. das Unternehmen ContainerOnline.at unter Einhaltung moderner Umweltstandards zur Verfügung. Bedient werden Kunden aus Österreich und Süddeutschland.

Die Pflichten der Verbraucher

Wer Müll produziert, muss sich um seine Entsorgung kümmern. Dieses Prinzip ist ein Grundkonsens in unserer Gesellschaft. Unternehmen sind zur Mülltrennung und Dokumentation der Abfallwirtschaft verpflichtet, bei Privatpersonen entfällt die Pflicht zur Dokumentation. Die Pflicht der Mülltrennung gilt hingegen für alle Kunden. Angestrebt wird aus ökologischen Gründen die Wiederverwertung der Aushubmaterialien, was die Ursache für die Pflicht zur Mülltrennung ist.

Denn recycelt werden kann natürlich nicht sämtlicher Müll. So gilt in Österreich nur Bauschutt als wiederverwertungsfähig, wenn dieser sortenrein und schadstofffrei ist. Experten schätzen den Anteil der wiederverwendbaren Baurestmenge auf etwa 75 %. Eine weitere Pflicht besteht für Verbraucher in der Zwischenlagerung des Mülls im Baustellenbereich. Der Müll darf maximal ein Jahr lang gelagert werden. Wird der Abfall wiederverwertet, kann die Lagerungsbewilligung allerdings auf drei Jahre ausgedehnt werden.

Da das Grundwasser nicht verschmutzt werden darf, muss eine Einsickerung des Mülls ins Grundwasser unter allen Umständen vermieden werden. Auch hierfür sind Abfallcontainer eine gute Lösung, denn sie verhindern eine Verschmutzung des Grundwassers durch den festen Boden effektiv.

Schadstoffe müssen gesondert gesammelt werden

Aller Abfall, der nicht recycelbar ist, wird in der Müllverbrennungsanlage entsorgt. In Österreich gibt es für Schadstoffe gesonderte Müllverbrennungsanlagen, die auf die umweltfreundliche Verbrennung spezialisiert sind und die dafür nötige Filterleistung aufweisen. Gäbe es diese Regelung nicht, könnten Umweltgifte wie Chlor, Cadmium, Blei und Arsen relativ ungehindert ins Freie entweichen.

Altöle, nicht ausgehärtete Farben und Lacke sowie FCKW-haltige Produkte wie Kühlschränke und Dämmstoffe werden vom Gesetzgeber als besonders gefährlich eingestuft. Auch hier besteht für den Verbraucher eine Pflicht zur Aussortierung dieser Schadstoffe. Diese erstreckt sich zusätzlich auf alle Bänder, Folien und Abdeckpapiere, die mit FCKW verunreinigt sind.

Weitere Gefahrstoffe sind Kleber, Holzschutz-, Imprägnier- und Lösemittel, Öle, Batterien, Leuchtstoffröhren, Teer und sonstiger Giftmüll. Nach der EU-Verordnung werden als „gefährlicher Abfall“ sämtliche Stoffe mit folgenden Eigenschaften definiert:

  • explosiv
  • entzündbar
  • reizend
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend
  • kanzerogen
  • giftig
  • infektiös
  • fortpflanzungsgefährdend
  • mutagen
  • ökotoxisch

Zusatzleistungen sind möglich

Die Zusammenarbeit mit einem Versorgungsservice kann sich auch in anderer Hinsicht auszahlen, denn dieser kennt als Spezialist alle Anforderungen, die bei Bauarbeiten und der Müllentsorgung anstehen. Auf diese Weise können bei vielen Anbietern neben den reinen Abfallcontainern auch weitere notwendige Produkte dazu gebucht werden.

Dazu gehören zum Beispiel WC-Kabinen, Duschkabinen und Sanitäreinrichtungen, bei denen viele Partner gleich Wartung und Pflege übernehmen. In der Regel sind auf der Internetpräsenz des Anbieters sämtliche Leistungen im Rahmen der Mülllagerung und Müllbeseitigung aufgeführt, sodass sich Kunden, die nach einem Dienstleister suchen, bereits ein erstes Bild machen können.

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