Nach der Ökostrom-Blockade der SPÖ im Bundesrat gibt es nun endlich eine Lösung für die Holzkraftwerke, freut sich Bauernbund-Präsident Abg.z.NR. DI Georg Strasser. Foto: Bauernbund / Paul Gruber
Nach der Ökostrom-Blockade der SPÖ im Bundesrat gibt es nun endlich eine Lösung für die Holzkraftwerke, freut sich Bauernbund-Präsident Abg.z.NR. DI Georg Strasser. Foto: Bauernbund / Paul Gruber

Nachdem die SPÖ am 14. Februar 2019 mit einer Blockadehaltung im Bundesrat die Verlängerung des bestehenden Ökostromgesetzes verhindert hat, beschloss der Ministerrat am 27. März d.J. ein neues Biomasse-Grundsatzgesetz, sowie die Novellierung des Anerbengesetzes. Das Gesetz umfasst ab 31. Mai 2019 nun auch reine Forstbetriebe.

„Erstmals in der Geschichte hat die SPÖ, aus parteitaktischem Kalkül, im Bundesrat ein Gesetz blockiert und damit heimische Holzkraftwerke und deren Angestellte vor den Kopf gestoßen. Bundesministerin Elisabeth Köstinger hat schnellstmöglich ein Grundsatzgesetz mit 9 Ausführungsgesetzen erarbeitet, um den bestehenden Anlagen eine Überbrückungslösung zu bieten.“, zeigt sich Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser angesichts der Tatsache, dass die Neuregelung 47 Biomasse-Anlagen in ganz Österreich rettet, zufrieden. Es ist eine Übergangslösung für die erneuerbaren Energieträger bis das neue „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) in Kraft tritt.

„Durch die zunehmenden Wetterextreme und die anfallenden Schadholzmengen sind wir auf die Verwertung der Biomasse durch Holzkraftwerke angewiesen. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung geht nur Hand in Hand mit Holzkraftwerken, die als erneuerbare Energieträger einen wichtigen Beitrag für die Energiewende leisten.“, so Strasser, der auch die Entlastung von rund 300.000 einkommensschwachen Haushalten, die ebenso von der GIS-Gebühr zu 100 Prozent befreit sind, begrüßt.

Erbhofuntergrenze gesenkt und Forstbetriebe im Anerbengesetz eingegliedert
Mit der Neuregelung des Anerbengesetzes werden heute zwei langjährige Forderungen des Bauernbundes umgesetzt, die jungen Hofübernehmerinnen und Hofübernehmern die Übernahme erleichtern.“, so der Bauernbund-Präsident und er skizziert weiter die Situation auf den heimischen Land- und Forstbetrieben: „Reine Forstbetriebe waren bis jetzt nicht im Anerbenrecht festgeschrieben. Mit der neuen Regelung wird sich das ändern. Ziel dieser Erweiterung ist es, einer Zerschlagung durch die Erbfolge entgegenzuwirken.“

Ein zweiter wesentlicher Punkt ist die Senkung der Erbhofuntergrenze. „Bis jetzt musste der Durchschnittsertrag eines Erbhofs zumindest zur Erhaltung von zwei erwachsenen Personen ausreichen, um in den Anwendungsbereich des Anerbenrechts zu fallen. Künftig soll die Erhaltung von zumindest einer Person gesichert sein.“, so Strasser weiter, der begründet: „Die Agrarstrukturen unserer Betriebe haben sich verändert und auch der technische Fortschritt durch die Digitalisierung zeichnet sich ab. Klar ist, wir wollen unseren Hofübernehmerinnen und Hofübernehmern eine aussichtsreiche Zukunft ermöglichen. Dazu braucht es zeitgemäße Regeln und zugleich Rechts- und Planungssicherheit.“

Quelle: Bauernbund

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