Die seit August 2022 gültige Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen (KIM)-Verordnung, welche die Kreditvergabe bei Wohnimmobilien in Österreich an diverse Kriterien knüpft, hat nicht nur für Privatpersonen schwerwiegende Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit von Hausbauten oder Wohnungskäufen. Die Folgewirkungen betreffen auch Österreichs Banken. So haben sich in den vergangenen Wochen die Anzeichen verdichtet, wonach das noch verbliebene Finanzierungsvolumen im privaten Immobilienbereich immer stärker das Interesse ausländischer Banken aus dem EU-Raum weckt.
Denn die KIM-Verordnung und ihre verschärften Kriterien für die Kreditvergabe gilt nur für jene Banken, die ihren Sitz in Österreich haben, hier eine Zweigstelle betreiben oder im Inland konzessioniert sind. Eine ausländische Bank aus einem anderen EU-Staat, die hierzulande nur über Kooperationspartner bzw. Vermittler oder verstärkte Werbetätigkeit private Kundinnen und Kunden im Bereich Immobilienfinanzierung gewinnen möchte, ist von der KIM-Verordnung nicht betroffen.
Zwischenzeitlich werben schon einige Bauträger in Österreich mit der Beratung der Finanzierung durch deutsche Banken. Aufgrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie dürfen deutsche Banken – wie auch vice versa – in Österreich Geschäfte machen. Sie müssen sich dabei naturgemäß an die hier geltenden Gesetze halten, wie etwa den Konsumentenschutz, nicht aber an die KIM-Verordnung.
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