Während die Lieferschwierigkeiten von Medikamenten täglich zur immer größer werdenden Belastung für kranke Menschen, aber auch für die Ärzteschaft und Apotheken werden, wird gleichzeitig der Ruf nach einer Medikamentenabgabe direkt in den ärztlichen Ordinationen lauter. Der Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, Dr. Harald Schlögel, kann die Forderung sehr gut nachvollziehen: „Hätten die Ordinationen Medikamente vor Ort und dürften sie diese direkt den kranken Menschen geben, könnten Therapien wesentlich rascher begonnen und in der Folge schwerere Verläufe verhindert werden. Denn die hausapothekenführende Ärzteschaft weiß, welche Medikamente benötigt werden und welche verfügbar sind. Damit können die Erkrankten sofort dementsprechend mit Medikamenten versorgt werden.“

Forderung nach allgemeinem ärztlichen Dispensierrecht

Das Recht aller niedergelassenen Ärzt:innen, Medikamente abgeben zu dürfen, würde die Patientenfreundlichkeit und die Qualität der medizinischen Versorgung heben. Dr. Andrea Man, Leiterin des Referates für Hausapotheken und Medikamentenwesen in der Ärztekammer für Niederösterreich, meint dazu: „Wir kennen unsere Patient:innen und ihre Krankengeschichten und wissen, welche Medikamente sie brauchen. Könnten wir die Arzneimittel direkt abgeben, könnten wir den Patient:innen viele unnötige Wege und damit Geld ersparen und dabei auch noch Gutes für unser Klima tun. Und was wir auch nicht übersehen dürfen: Wenn kranke Menschen in öffentliche Apotheken fahren müssen, ist die Gefahr groß, dass sie andere anstecken.“ 

Aut idem ist keine Lösung für Medikamentenengpässe

Kranke Menschen wollen dringend benötigte Medikamente unkompliziert und rasch bekommen, also unmittelbar nach der Verschreibung in der Ordination und ohne Umwege über die Apotheke, die am Land oft viele Kilometer entfernt ist. Die Direktabgabe ist darüber hinaus das beste Mittel, damit die Menschen trotz Lieferengpässen die bestmögliche Therapie erhalten. Dies ist nicht durch die oft diskutierte „Aut idem“-Regelung möglich, bei der die Apotheken die Erlaubnis haben, ähnliche oder wirkstoffgleiche Arzneien ohne ärztliche Rücksprache abzugeben zu dürfen. Gerade bei einer Antibiotika-Therapie liefern Medikamente mit unterschiedlichen Wirkstoffen unterschiedliche Ergebnisse in der Behandlung. Die Entscheidung über eine alternative Medikation muss in jedem Fall die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt treffen. 

Zusammenfassend hält Dr. Harald Schlögel fest: „Wir wollen ganz klar ein Neben- und Miteinander von öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken. So können Patient:innen darauf vertrauen, die bestmögliche Versorgung zu erhalten.“

Foto: © Pixabay

Quelle: Ärztekammer für Niederösterreich

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