Logo OÖDie Gewaltschutzzentren Österreich und die Wiener Interventionsstelle haben im Vorjahr 18.333 von Gewalt betroffene Personen beraten und unterstützt. Die Polizei informierte von 8.637 Betretungsverboten für Gefährder, wonach das jeweilige Gewaltschutzzentrum im Bundesland die  Gewaltopfer kontaktierte um Hilfe und Unterstützung anzubieten. Meist handelt es sich um Gewalt in Partnerschaften, die überwiegend von Männern an Frauen ausgeübt wurde, gefolgt von Gewalt in Ex-Partnerschaften und Stalking.

Ein Betretungsverbot kann beim Bezirksgericht verlängert oder auch ohne ein solches kann eine einstweilige Verfügung bis zu einem Jahr ausgesprochen werden. Im Vorjahr wurden 2.588 solche Anträge gestellt. Die KlientInnen werden durch die Gewaltschutzzentren dabei beraten und begleitet. Aufgrund einer Anzeige wegen einer strafbaren Gewalttat wurde bei 3.904 Gewaltopfern psychosoziale und juristische Prozessbegleitung durchgeführt.

Seit dem Gewaltschutzgesetz, welches 1997 in Kraft trat, wurden österreichweit insgesamt 111.259 Betretungsverbote verhängt und 215.468 Personen in den Gewaltschutzzentren sowie in der Wiener Interventionsstelle betreut!

Trotz aller effizienten Maßnahmen, die das Gesetz zur Verhinderung von Gewalt, insbesondere weiterer Gewalt vorsieht, kommt es nach wie vor häufig zu schwerer Gewalt bis hin zu Morden. Im Vorjahr wurden in Österreich im Beziehungskontext 26 Menschen ermordet, davon 18 Frauen, 3 Männer und 5 Kinder. Als Täter traten dabei 18 Männer auf, 3 Frauen waren Täterinnen.

Femizide – Morde an Frauen
Opfer von Tötungsdelikten in Beziehungen sind zumeist Frauen, die durch männliche Gewalt ihr Leben lassen müssen. Da offizielle Statistiken bei Morden keine Unterscheidung treffen, haben die Gewaltschutzzentren in den letzten Jahren anhand von Medienrecherchen erhoben, wie hier das Geschlechterverhältnis aussieht:

Im Sinne des „Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ des Europarates, in Kraft getreten im August 2014 www.Parlament.at S 94, sollte jeder Fall vorbehaltlos auf mögliche Lücken im Opferschutz untersucht werden. Auch das Erstellen einer geschlechtsspezifischen Statistik über alle angezeigten Tötungsdelikte sollte in der Verantwortung des Staates liegen.

Um schwerer Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt vorzubeugen, bedarf es auch in Österreich weiterer Anstrengungen aller gesellschaftlichen Kräfte.

www.gewaltschutzzentrum.at

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