Sprengung_Foto MilKdo OÖAnfang September 2014 hatte ein Landwirt auf dem Gemeindegebiet von Frauenstein in Oberösterreich beim Schwammerlsuchen eine Granate gefunden. Da es sich zweifellos um Heeresmunition handelte, wurde vom Militärkommando Oberösterreich sofort nach Bekanntwerden des Fundes eine Untersuchungskommission eingerichtet.

Bildtext: Pioniersprengmeister OStWm Christian Eilmannsberger leitet mit dem Gruppenzündgerät EBM 3000 eine sichere und geordnete Sprengung ein. Foto: MilKdo OÖ

Diese legte nun ihren Abschlussbericht vor: Die aufgefundenen Sprenggranate, Kaliber 8,1 cm wurde beim Bundesheer verwendet und aus einem Granatwerfer verschossen. Die Granate ist beim Aufschlag nicht detoniert, sondern als Blindgänger am Schießplatz liegen geblieben. Wie die Granate vom Schießplatz zum Auffindungsort kam, ist unklar, liegt doch der Auffindungsort 7,4 Kilometer vom Granatwerferfeuerstellungsraum entfernt. Die Höchstschussweite des Granatwerfers mit dieser Munition beträgt jedoch lediglich 4,7 Kilometer. Weiters liegt der Fundort in entgegengesetzter Richtung zur festgelegten Hauptschussrichtung am Schießplatz. Daher ist der Schluss naheliegend, dass die Granate vom Schießplatz mitgenommen und am Fundort in Frauenstein abgelegt wurde.

In diesem Zusammenhang verweist das Militärkommando Oberösterreich auf die Beachtung der Sperrgebietsverordnung auf Schieß- und Übungsplätzen und auf das Kriegsmaterialgesetz. Militärische Sperrgebiete sind mit gelben Warntafeln gekennzeichnet, das Betreten ist verboten. So dient die Sperrgebietsverordnung in erster Linie dem Eigenschutz von Personen. Am Schießplatz Ramsau-Molln ist lediglich der Wanderweg Richtung Feichtauhütte an Tagen ohne Schießbetrieb für Wanderer freigegeben. Dies gilt übrigens auch für den Wanderweg am Übungsplatz des Bundesheeres in Treffling.

Auf der Homepage des Bundesheeres können Wanderer die Sperrzeiten des Schießplatzes Ramsau-Molln abrufen.
www.bundesheer.at/organisation/regional/ooe/molln_weg.php

Weiters weist das Militärkommando Oberösterreich darauf hin, dass gemäß Kriegsmaterialgesetz der Besitz und somit die Mitnahme von Kriegsmaterial verboten ist.

Die Schießplätze des Bundesheeres werden nach jedem Scharfschießen und zusätzlich zweimal jährlich systematisch nach Blindgängern abgesucht. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Blindgänger im unwegsamen Gelände, im Geröll oder Schnee nicht sofort aufgefunden werden. Für diesen Fall gilt: Nicht berühren, Fundort markieren und die nächste Polizeidienststelle verständigen!

Unser Heer:
www.bundesheer.at

 

 

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