rufzeichenDas Gewaltschutzzentrum Oberösterreich zog am 22. Juli 2019 in Linz im Rahmen einer Pressekonferenz folgende Bilanz:

Angebot des Gewaltschutzzentrum OÖ

Das Gewaltschutzzentrum OÖ berät und unterstützt Personen, die in der Familie/im sozialen Umfeld von Gewalt betroffen sind, sowie Stalkingopfer.

Es bietet Hilfestellung zur Erhöhung der Sicherheit, informiert bei Betretungsverboten, einstweiligen Verfügungen und bietet Prozessbegleitung in Straf- und Zivilverfahren an.

Weitere Aufgaben sind Gewaltprävention im Rahmen von Schulungen, Kooperations- und Vernetzungsarbeit.

Statistik

Im Jahr 2018 hatte das Gewaltschutzzentrum OÖ 2.464 KlientInnen. Davon wurden 1.175 KlientInnen durch die Exekutive aufgrund eines Betretungsverbotes überwiesen. Obwohl die KlientInnenzahl im Jahr 2018 mit 97 Prozent zum Vorjahr weiterhin stabil war, wurde bei den Betretungsverboten ein 10%-iger Rückgang verzeichnet. Im 1. Halbjahr 2019 kam es jedoch wieder zu einem deutlichen Anstieg. 84 Prozent der Opfer sind Frauen und diese sind wiederum zu 92 Prozent der Gewalt von Männern ausgesetzt. Männliche Opfer waren zu 76 Prozent ebenso Opfer von männlicher Gewalt.

Dazu Sonja Ablinger: „Die meisten Betroffenen erleben Gewalt durch ihre Ehemänner bzw. Lebensgefährten (40 Prozent) und durch ihre Ex-Ehemänner/Lebensgefährten (19 Prozent).“

68 Prozent der Opfer waren österreichische StaatsbürgerInnen, 10 Prozent EU-BürgerInnen. 58 Prozent der TäterInnen waren österreichische StaatsbürgerInnen, 7 Prozent EU-BürgerInnen. Die KlientInnen des Gewaltschutzzentrums OÖ zeigten im Jahr 2018 1.220 Gewaltdelikte an (Körperverletzung 500, gefährliche Drohungen/Nötigungen 411, beharrliche Verfolgung = Stalking 113, Vergewaltigungen 41, sexueller Missbrauch 13, fortgesetzte Gewaltausübung 45, versuchte/r Morde/Totschlag 1).

Vernetzung mit allen Polizeidienststellen OÖ´s

Eine wichtige Basis für effektiven Opferschutz ist Vernetzungsarbeit. Daher setzt sich das Gewaltschutzzentrum OÖ im Zeitraum 2019/2020 einen neuen Schwerpunkt. Um die Kooperation mit der Polizei weiter zu intensivieren, werden im Rahmen des Projektes „Tour de Police“ alle 119 Polizeidienststellen von Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle besucht.

Mag.a Eva Schuh dazu: „Wir möchten einander kennen lernen und Erfahrungen in der Gewaltschutzarbeit mit den PolizistInnen vor Ort austauschen. Wir haben alle das gleiche Ziel, aber teilweise unterscheiden sich unsere Aufträge und Zugänge. Wenn man sich persönlich kennt, erleichtert es den Austausch und es schafft Verständnis für das Handeln der anderen“, erklärt Geschäftsführerin Schuh die Motivation zu diesem Projekt.

In den Gesprächen zwischen den Beraterinnen des Gewaltschutzzentrums OÖ und den BeamtInnen vor Ort haben rechtliche und regionsspezifische Fragestellungen Platz. Auch die Unterschiede zwischen hoheitlichem Handeln der Polizei und sozialarbeiterischen Aufgaben in der Beratung sollen thematisiert werden. Das Gewaltschutzzentrum OÖ will durch diese Besuche in den Dienststellen die Kommunikation mit den BeamtInnen vereinfachen und es soll zu einem besseren Verständnis für die jeweiligen Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche beitragen.

Nach Absprache mit Landespolizeikommandant Andreas Pilsl wurde die „Tour de Police“ im Herbst 2018 vorgestellt und ist seit Jänner 2019 in der Durchführungsphase angelangt. Bei den ersten Treffen zeigten bereits viele BeamtInnen ihr Interesse an dem fachlich angeregten Austausch. Dabei werden von beiden Seiten Fragen wie zum Beispiel „Warum gehen so viele Frauen wieder zum Gewalttäter zurück?“ oder „Wie lange braucht ihr in eurem Überwachungsraum vom Notruf bis zum Eintreffen am Vorfallsort?“ besprochen. Ebenso werden Unsicherheiten oder Missverständnisse geklärt werden. Vielfach ist nicht bekannt, dass im Gewaltschutzzentrum auch männliche Opfer beraten werden und Beratungen anonym oder ohne vorangegangen Polizeieinsatz möglich sind. Der Erfolg des Vernetzungsprojektes zeichnet sich schon nach kurzer Laufzeit ab: in laufenden Fällen wird schneller, offener und sehr bemüht zwischen Polizei und Gewaltschutzzentrum kommuniziert.

Geplantes Gewaltschutzpaket

Aufgrund des Initiativantrags im Parlament soll das Gewaltschutzpaket noch vor den Neuwahlen beschlossen werden. Der Gesetzesentwurf beinhaltet einige Verbesserungen, wie zum Beispiel ein Annäherungsverbot von 50 Metern im Rahmen des Betretungsverbots. In anderen Bereichen wurden die Bedenken der Gewaltschutzzentren/Interventionsstelle Wien und anderer ExpertInnen, die sowohl in der Task Force Strafrecht als auch in den zahlreichen Stellungnahmen geäußert wurden, nicht berücksichtigt.

Besonders zwei Teilbereiche des Maßnahmenpaketes werden sehr kritisch betrachtet:

TÄTERARBEIT – GEWALTPRÄVENTIONSZENTREN

Fix verankert soll die Täterarbeit nach Anordnung eines Betretungsverbotes werden. Es soll bundesweit sogenannte Gewaltpräventionszentren geben, von denen sich Täter verpflichtend beraten lassen müssen – in Anlehnung zu den bundesweiten Gewaltschutzzentren für Gewaltopfer, die es bereits seit über 20 Jahren in jedem Bundesland gibt. Die Gewaltschutzzentren haben einen gesetzlichen Auftrag, alle Opfer nach einem Betretungsverbot zu kontaktieren und ihnen Hilfe anzubieten.

Der Gesetzesentwurf sieht jedoch nicht vor, dass die Tätereinrichtungen mit den Gewaltschutzzentren (Opferschutzeinrichtungen) kooperieren müssen, wie es in internationalen Standards zur opferschutzorientierter Täterarbeit vorgesehen ist. Dies kann zu einer erhöhten Gefährdung der Opfer führen. Nur durch die Kooperation zwischen Opferschutz- und Tätereinrichtung über die Beratungsverläufe kann die Gefährdungssituation eingeschätzt werden und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Zu bedenken ist ebenso, dass gerade die Täter, die am gefährlichsten sind, in der Regel nicht bereit sind, sich kurzfristig auf Täterarbeit einzulassen. Ebenso können die geplanten drei Beratungsstunden nur der erste Schritt zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung sein.

Sehr bedenklich ist, dass sich die geplanten Einrichtungen namentlich kaum von den Gewaltschutzzentren unterscheiden. Im Gesetzesentwurf zunächst „Gewaltinterventionszentren“ genannt, wurden sie im Initiativantrag auf „Gewaltpräventionszentren“ umbenannt, was ebenfalls abzulehnen ist. Es braucht eine eindeutig zuordenbare Bezeichnung für diese Beratungseinrichtung. So kann es aufgrund der Namensähnlichkeit geschehen, dass Gefährder in die Gewaltschutzzentren kommen, anstatt sich an Gewaltpräventionszentren zu wenden. Diese Situationen können für alle Beteiligten unangenehm oder sogar gefährlich werden. Daher wäre ein Vorschlag, diese Einrichtungen „Fachstellen für TäterInnenarbeit“ oder „TäterInnenberatungsstelle“ zu nennen.

DIE GEPLANTE STRAFVERSCHÄRFUNG

Der vorliegende Entwurf steht deutlich im Zeichen der Umsetzung des Regierungsprogramms 2017 bis 2022 – „Weitere Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten“. Geäußerte opferschutzrechtliche Bedenken gegen geplante Bestimmungen haben kaum Gehör gefunden. Ebenso zeigt die vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz in Auftrag gegebene Studie zur Strafenpraxis bei Körperverletzungsdelikten, fahrlässiger Tötung und Sexualstraftaten für die Jahre 2008 bis 2017, dass mit den bestehenden Strafrahmen das Auslangen gefunden wird. Dies vor allem deshalb, da bereits 2015 eine Erhöhung der Strafdrohung erfolgt ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass nochmalige Straferhöhungen Menschen von Gewalttaten abhalten bzw. Opfer vor Gewalt schützen. Es ist eher zu befürchten, dass dadurch die Opfer davon abgeschreckt werden Anzeige zu erstatten, wenn mit massiven Sanktionen für die – häufig aus dem Familienkreis kommenden – gefährdenden Personen zu rechnen ist.

Projekt PERSPEKTIVE:ARBEIT

Das Projekt unterstützt gewaltbetroffene Frauen beim (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt bzw. beim Joberhalt. Denn wirtschaftliche Unabhängigkeit ist eine der essentiellen Voraussetzung, um sich aus der Gewaltbeziehung lösen zu können. Gewaltbetroffene Frauen sind jedoch vielfach von Multiproblemlagen betroffen, welche die Arbeitssuche massiv erschweren. Sie benötigen daher ein umfassenderes Unterstützungsangebot. Der Ursprung des Projekts PERSPEKTIVE:ARBEIT fußte im ersten Social Impact Bond in Österreich, der letztes Jahr endete. Insgesamt konnten 182 Frauen an den ersten Arbeitsmarkt, 16 Frauen an den 2. Arbeitsmarkt und 29 Frauen in eine Ausbildung vermittelt werden. Besonders zu vermerken ist, dass es 50 Frauen mit Unterstützung von PERSPEKTEIVE:ARBEIT den Weg aus der Langzeitarbeitslosigkeit geschafft haben. Aufgrund des großen Erfolges wird es vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz weiter geführt.

www.gewaltschutzzentrum.at

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